
Hessen hat die Klage von RWE erwidert. Vom Land heißt es, das Unternehmen habe Biblis nach eigener Abwägung abgeschaltet - und nicht wegen der Stilllegungsverfügung.
Hessen hat die Klage von RWE erwidert. Vom Land heißt es, das Unternehmen habe Biblis nach eigener Abwägung abgeschaltet - und nicht wegen der Stilllegungsverfügung.